Schwarzbuch 2011 - Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. - Die Kommunikationsschwierigkeiten des BBR
Bund. Wenige Tage nach Schlüsselübergabe für den Neubau des Bundesumweltministeriums in Berlin rückten die Bauarbeiter wieder an. Um den geplanten Einzugstermin halten zu können, der sich durch Probleme im Bauablauf verzögerte, hatte das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in der Schlussphase des Baus entschieden, den Sockel des Erdgeschosses sowie das Vestibül mit einem einfachen, aber auch schnell aufzubringendem Kalkzementputz zu versehen. Was Kosten spart, kann den Steuerzahler eigentlich nur freuen – sollte man denken. Dumm nur, dass es das BBR nicht für nötig hielt, sich vorab mit dem Architekten über die Planänderung zu verständigen. Denn dessen Pläne sahen für den Sockel einen hochwertigen natursteinartigen Putz vor. Der Architekt zog vor Gericht, um der Eigenmächtigkeit des Bundesamts Einhalt zu gebieten. Und er hatte Erfolg. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung und brachte die fast fertiggestellten Kalkzementputzarbeiten zum Erliegen. Bis dahin waren bereits 65.000 Euro verbaut. Jetzt hieß es Kommando zurück – der gerade frisch aufgetragene Putz musste wieder entfernt und durch den vom Architekten gewünschten Steinputz ersetzt werden. Abtragen und Entsorgen des Kalkzementputzes schlugen mit 38.000 Euro zu Buche. Weitere 7.500 Euro wurden für die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Architekten fällig. Fazit: Die Eigenmächtigkeit des BBR kommt den Steuerzahler mit 110.500 Euro teuer zu stehen. Hätte das Amt von vornherein die Ursprungspläne des Architekten umgesetzt oder dessen Einverständnis für die Änderungen eingeholt, wäre den Steuerzahlern der Schaden erspart geblieben.
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