BayernLB und kein Ende
München. Das Finanzdesaster um die Bayerische Landesbank (BayernLB) wird wohl zu einem Dauerbrenner in den Schwarzbüchern des Bundes der Steuerzahler werden. Bereits in den Jahren 2009 und 2010 hatte der Bund der Steuerzahler die leichtsinnige Anlagepolitik der BayernLB auf dem amerikanischen Immobilienmarkt wie auch mit hochspekulativen Wertpapieren, sog. Asset Backed Securities (ABS), kritisiert, die letztlich dazu führte, dass sich der Freistaat Bayern mit 10 Mrd. Euro verschulden musste, um seine Landesbank vor der Pleite zu retten. Die Verschuldung des Freistaats Bayern stieg damit in einem Jahr um fast 50 Prozent.Der Bund der Steuerzahler erstattete bereits am 2.12.2008 Strafanzeige gegen die verantwortlichen Vorstandsmitglieder der BayernLB wegen Verdachts der Untreue, des Betrugs und des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die strafrechtlichen Ermittlungen umfassten den Verdacht, dass „in der Bayerischen Landesbank im Zeitraum von 2005 bis 2007 bewusst und systematisch in einer Vielzahl von Fällen die bankinternen Richtlinien zur Risikosteuerung im Geschäft mit strukturierten Wertpapieren verletzt und hierbei eingetretene Verluste zumindest billigend in Kauf genommen wurden“. Nach immerhin 29 Monaten ergaben die von der Staatsanwaltschaft München I durchgeführten Vorermittlungen keinen Anfangsverdacht für eine Untreue oder sonstige Straftatbestände, da es insbesondere an vorsätzlichem Handeln der Verantwortlichen gefehlt habe. Daher wurde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.
Mit dem Erwerb und dem Abstoß der maroden österreichischen Skandalbank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) wurden weitere 3,7 Mrd. Euro zu Lasten der bayerischen Steuerzahler in den Sand gesetzt. Deswegen, insbesondere aber wegen des Verdachts, wissentlich einen überhöhten Preis für die marode HGAA gezahlt und so Millionen Euro veruntreut zu haben, müssen sich die Vorstandsmitglieder in einem Strafprozess verantworten. Die bayerischen Bürger und Steuerzahler erwarten mit großer Aufmerksamkeit und Spannung das Ergebnis dieses Strafprozesses, sind sie doch letztlich diejenigen, die für das Debakel der leichtsinnigen Finanzjongleure einzustehen haben.
Auch zivilrechtlich, also bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Ex-Vorständen der BayernLB, ist man schon einen großen Schritt weiter. So werden sämtliche Ex-Vorstände der Bayerischen Landesbank auf die Zahlung von Schadensersatz verklagt, und zwar sowohl wegen der Pflichtverletzung beim Erwerb der österreichischen Skandalbank HGAA, als auch bezüglich des verantwortungslosen ABS-Investments. Insbesondere beim HGAA-Debakel wird den verantwortlichen Vorstandsmitgliedern vorgeworfen, die Pflicht zur sorgfältigen Unternehmensführung in grober Weise schuldhaft verletzt zu haben. Zu einer entsprechenden Klageerhebung hatte der Bund der Steuerzahler den Verwaltungsratsvorsitzenden der BayernLB, den Bayerischen Staatsminister der Finanzen, mehrfach – zuletzt im November 2010 – ausdrücklich aufgefordert, insbesondere um eine drohende Verjährung der Schadensersatzansprüche zu unterbrechen.
Die BayernLB wird weiterhin von den Schatten ihrer Vergangenheit und ihrer skandalösen Misswirtschaft eingeholt. So wird dem ehemaligen Vorstandsmitglied Gerhard G. vorgeworfen, rund 31 Mio. Euro für sein „Entgegenkommen“ beim Verkauf der Formel-1-Anteile der BayernLB im Jahr 2006 bekommen zu haben, die als Beraterhonorare getarnt gewesen sein sollen. Damit habe Gerhard G. mittelbar seine eigene Bank für seine „Beraterhonorare“ zahlen lassen. Gerhard G. stehe im Verdacht, bei Geschäften mit der Formel 1 heimlich ein Vermögen verdient und in einer österreichischen Privatstiftung vor der Landesbank und dem deutschen Fiskus versteckt zu haben. Gegen Gerhard G., der sich nach wie vor in Untersuchungshaft befindet, wurde insoweit nicht nur Anklage wegen des Verdachts der Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung erhoben; auch Zivilklage wurde gegen ihn eingereicht. Die BayernLB fordert von ihrem früheren Risikovorstand Gerhard G. Schadensersatz in Millionenhöhe. Das Landgericht München I hat bereits einen sog. Arrest über dessen gesamtes Vermögen verhängt, um zu verhindern, dass dieses beiseitegeschafft wird und so etwaige Schadensersatzansprüche ins Leere laufen.
Vor dem Hintergrund des größten Finanzskandals um die Bayerische Landesbank wird es höchste Zeit, die Verantwortlichen der Milliardenverluste zur Kasse zu bitten und die Geschäfte zu Lasten Dritter, nämlich der bayerischen Steuerzahler, zu unterbinden. Die Steuerzahler dürfen jedenfalls vorerst die Rechnung begleichen – allein 340 Mio. Euro Zinsen im Jahr 2011 für die 10-Milliarden-Euro teure Rettung ihrer Landesbank.